Unternehmen verkaufen bei Scheidung
Eine Scheidung wirft komplexe Fragen auf: Muss das Unternehmen verkauft werden? Wie wird es bewertet? Und wie schützen Sie Ihr Lebenswerk? Wir bringen Klarheit.
Bei einer Scheidung im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft hat der Ehepartner Anspruch auf die Hälfte des während der Ehe entstandenen Vermögenszuwachses – dazu kann auch der gestiegene Unternehmenswert gehören. Ein Verkauf ist nicht zwingend nötig, aber manchmal die praktischste Lösung. Die richtige Bewertung und Strategie entscheiden über Millionen.
1. Muss ich das Unternehmen bei Scheidung verkaufen?
Nein – nicht zwingend. Ein Unternehmensverkauf bei Scheidung ist eine Option, aber nicht die einzige. Es gibt verschiedene Szenarien:
Szenario A: Verkauf
Das Unternehmen wird verkauft, der Erlös geteilt. Klare Lösung, aber möglicherweise nicht der richtige Zeitpunkt für einen Verkauf.
Szenario B: Auszahlung
Sie behalten das Unternehmen und zahlen den Zugewinnausgleich aus anderen Mitteln (Immobilien, Ersparnisse, Bankkredit).
Szenario C: Ratenzahlung
Der Zugewinnausgleich wird in Raten über mehrere Jahre gezahlt – häufig eine praktikable Lösung für inhabergeführte Unternehmen.
Szenario D: Ehevertrag
Wenn ein Ehevertrag das Unternehmen ausschließt, ist kein Zugewinnausgleich auf den Unternehmenswert fällig.
Wichtig: Güterstand prüfen
Ob und wie viel Ihr Ehepartner am Unternehmenswert partizipiert, hängt vom Güterstand ab. Im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft gilt der Zugewinnausgleich. Bei Gütertrennung oder Ehevertrag kann es anders aussehen. Klären Sie das unbedingt mit einem Familienrechtsanwalt.
2. Unternehmensbewertung im Scheidungsfall
Die Unternehmensbewertung ist oft der kritischste Punkt. Beide Parteien wollen naturgemäß unterschiedliche Werte: Der Inhaber möchte einen niedrigen Wert (geringerer Zugewinnausgleich), der Ehepartner einen hohen.
Wie wird das Unternehmen bewertet?
- Gerichte beauftragen oft einen unabhängigen Gutachter (Wirtschaftsprüfer)
- Maßgeblich ist der Ertragswert oder Substanzwert zum Stichtag der Trennung
- Stichtag ist in der Regel der Tag der Zustellung des Scheidungsantrags
- Zukünftiges Wachstum nach der Trennung zählt nicht mehr zum Zugewinn
Tipp: Eigene Bewertung in Auftrag geben
Lassen Sie eine eigene Bewertung durch einen spezialisierten M&A-Berater erstellen, bevor das Gericht einen Gutachter bestellt. Das gibt Ihnen Klarheit über den realistischen Wert und stärkt Ihre Verhandlungsposition. Nutzen Sie dafür unseren Firmenwert-Rechner als erste Orientierung.
Welche Bewertungsmethoden werden verwendet?
- Ertragswertverfahren: Kapitalisierung der nachhaltigen Erträge – Standard bei inhabergeführten KMU
- Multiplikatorverfahren: EBIT × Branchenmultiple – marktnahe Alternative
- Substanzwert: Sachwerte des Unternehmens – oft als Untergrenze
3. Wenn der Verkauf die beste Lösung ist
Manchmal ist ein Verkauf tatsächlich die pragmatischste Lösung – etwa wenn keine liquiden Mittel für einen Ausgleich vorhanden sind oder beide Parteien einen sauberen Schnitt wollen.
In diesem Fall gelten folgende Besonderheiten:
- Beide Ehepartner müssen dem Verkauf zustimmen (bei gemeinsamem Eigentum)
- Der Prozess sollte trotz der emotionalen Belastung professionell geführt werden
- Diskretion ist besonders wichtig – Mitarbeiter und Kunden dürfen nichts von der privaten Situation erfahren
- Ein unabhängiger M&A-Berater schützt Sie vor emotionalen Fehlentscheidungen
Unabhängige Beratung – auch für Sie
Wir arbeiten ausschließlich für Sie als Verkäufer – nicht für Ihren Ehepartner, nicht für das Gericht. Unsere Aufgabe: Ihren Unternehmenswert schützen und den bestmöglichen Preis erzielen.
Erstgespräch vereinbaren4. Was Sie jetzt tun sollten
- Familienrechtsanwalt beauftragen – dieser klärt Güterstand und Zugewinnthemen
- Unabhängige Unternehmensbewertung in Auftrag geben
- Keine voreiligen Entscheidungen – ein Verkauf unter Druck kostet Millionen
- Optionen prüfen: Auszahlung, Ratenzahlung, Verkauf
- Unterlagen sichern und strukturieren
Weiterführende Artikel und externe Quellen
Häufige Fragen: Unternehmen und Scheidung
Muss ich mein Unternehmen bei der Scheidung teilen?
Im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft hat Ihr Ehepartner Anspruch auf die Hälfte des während der Ehe entstandenen Vermögenszuwachses – dazu kann auch der Wertzuwachs des Unternehmens gehören. Das Unternehmen selbst muss aber nicht verkauft werden – eine Auszahlung ist ebenfalls möglich.
Wie wird das Unternehmen bei der Scheidung bewertet?
Maßgeblich ist der Unternehmenswert zum Stichtag der Trennung (Zustellung des Scheidungsantrags). Häufig wird ein Gutachter mit dem Ertragswertverfahren beauftragt. Eine eigene unabhängige Bewertung vorab stärkt Ihre Verhandlungsposition.
Was passiert wenn ich den Zugewinnausgleich nicht zahlen kann?
Es gibt mehrere Optionen: Ratenzahlung über mehrere Jahre, Aufnahme eines Bankkredits, Verkauf anderer Vermögenswerte (Immobilien), oder als letzter Ausweg der Unternehmensverkauf. Ein Familienrechtsanwalt hilft Ihnen, die beste Lösung zu finden.
Kann ich verhindern, dass mein Ehepartner vom Unternehmen erfährt?
Im Scheidungsverfahren besteht Auskunftspflicht über das Vermögen. Das Unternehmen muss im Zugewinnausgleich angegeben werden. Was Sie schützen können: Betriebsinterne Informationen, Kundendaten und operative Details die nicht für die Bewertung relevant sind.
Welche Steuern fallen beim Unternehmensverkauf im Scheidungsfall an?
Dieselben wie bei jedem anderen Verkauf – abhängig von Rechtsform und Deal-Struktur. Der Zugewinnausgleich selbst ist nicht steuerbar. Mehr Details finden Sie in unserem Artikel Steuern beim Unternehmensverkauf.
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