Den Firmenwert berechnen bedeutet, den ökonomischen Gesamtwert eines Unternehmens systematisch zu ermitteln – nicht zu verwechseln mit dem bilanziellen Firmenwert (Goodwill), sondern als Grundlage für Kaufpreisverhandlungen im M&A-Prozess.
Was bedeutet „Firmenwert berechnen“?
Die Berechnung des Firmenwerts ist der zentrale erste Schritt bei jedem Unternehmensverkauf. Anders als der bilanzielle Firmenwert nach § 246 HGB, der nur bei Unternehmenskäufen als Differenz zwischen Kaufpreis und Eigenkapital entsteht, bezeichnet die Firmenwertberechnung im M&A-Kontext die systematische Ermittlung des gesamten Unternehmenswerts.
In der M&A-Praxis kommen drei Hauptmethoden zum Einsatz:
1. Ertragswertverfahren: Der Firmenwert wird aus den zukünftig zu erwartenden Erträgen abgeleitet, die mit einem risikoadjustierten Zinssatz auf den Bewertungsstichtag diskontiert werden. Diese Methode ist im deutschen Mittelstand besonders bei inhabergeführten Unternehmen verbreitet und wird auch vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) in seinem Standard IDW S1 empfohlen.
2. Multiplikatorverfahren: Hier wird der Firmenwert über Vergleichstransaktionen ermittelt. Typischerweise wird das bereinigte EBITDA mit einem branchenspezifischen Multiple multipliziert. Bei mittelständischen Produktionsunternehmen liegen diese Multiples aktuell zwischen 5,0 und 8,0x EBITDA, bei Software- und IT-Dienstleistern zwischen 8,0 und 12,0x EBITDA.
3. Substanzwertverfahren: Der Firmenwert entspricht dem Reproduktionswert aller Vermögensgegenstände. Diese Methode spielt nur noch eine untergeordnete Rolle und dient meist als Untergrenze der Bewertung.
In der Praxis wird der Firmenwert selten nach nur einer Methode berechnet. Professionelle M&A-Berater wenden mehrere Verfahren an und ermitteln eine Bandbreite, innerhalb derer sich der realistische Verkaufspreis bewegt.
Firmenwert berechnen in der Praxis
Ein konkretes Beispiel aus meiner Beratungspraxis: Ein mittelständischer Maschinenbauer mit 85 Mitarbeitern und einem bereinigten EBITDA von 2,8 Mio. Euro sollte verkauft werden.
Multiplikatorverfahren:
Bereinigte EBITDA: 2,8 Mio. €
Branchenüblicher Multiple: 6,5x
Firmenwert: 18,2 Mio. €
Ertragswertverfahren:
Kapitalisierter Ertragswert nach Planung: 17,5 Mio. €
Substanzwert (nachrangig): 12,0 Mio. €
Die Bewertungsspanne lag somit zwischen 17,5 und 18,2 Mio. Euro. Nach Verhandlungen wurde das Unternehmen für 17,9 Mio. Euro verkauft – ein Ergebnis, das ohne professionelle Firmenwertberechnung so nicht möglich gewesen wäre.
Wichtig bei der Berechnung: Das EBITDA muss um Sondereffekte bereinigt werden. Dazu gehören überhöhte Geschäftsführergehälter, einmalige Kosten oder nicht betriebsnotwendige Aufwendungen. Bei unserem Maschinenbauer führten diese Bereinigungen zu einem um 400.000 Euro höheren EBITDA – was bei einem 6,5x Multiple einen Mehrerlös von 2,6 Mio. Euro bedeutete.
Bedeutung für den Unternehmensverkauf
Die professionelle Berechnung des Firmenwerts ist die Grundlage für realistische Preisvorstellungen und erfolgreiche Verhandlungen. Ohne fundierte Bewertung entstehen häufig zwei problematische Situationen:
Überhöhte Preisvorstellungen: Verkäufer orientieren sich an Einzelfällen aus den Medien oder unrealistischen Multiplikatoren. Die Folge: Monatelange erfolglose Verkaufsprozesse, bei denen das Unternehmen „verbrannt“ wird und potenzielle Käufer abspringen.
Zu niedriger Verkaufspreis: Ohne detaillierte Firmenwertberechnung werden Werttreiber übersehen. Gerade bei inhabergeführten Mittelständlern schlummern oft erhebliche Potenziale in der EBITDA-Bereinigung, die den Firmenwert um 20-30% steigern können.
Die Firmenwertberechnung sollte 12-18 Monate vor dem geplanten Verkauf erfolgen. So bleibt Zeit, wertsteigernde Maßnahmen umzusetzen: vom Aufbau eines zweiten Standbeins bei Klumpenrisiken über die Professionalisierung von Prozessen bis zur strategischen Kundenakquise in margenstarken Segmenten.
Lassen Sie den Firmenwert von einem unabhängigen M&A-Berater oder CEPA-zertifizierten Exit Planner berechnen – nicht von Ihrem Steuerberater. Während Steuerberater bilanzsicher sind, fehlt ihnen oft die Marktkenntnis aktueller Transaktionsmultiples und M&A-spezifischer Bewertungsansätze. Ein professioneller M&A-Berater kennt die Käuferperspektive und kann den Firmenwert so präsentieren, dass er in Verhandlungen standhält.
Verwandte Begriffe: Unternehmensbewertung, EBITDA, Multiple
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