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Firmenverkauf Schritt für Schritt

Geerbtes Unternehmen verkaufen: Steuern, Erben & Ablauf [2026]
📋 Unternehmensverkauf bei Erbschaft

Geerbtes Unternehmen verkaufen – Steuern, Erben & Ablauf

Sie haben ein Unternehmen geerbt und möchten verkaufen? Mit dem Verschonungsabschlag (§ 13a/13b ErbStG) lassen sich bis zu 100% der Erbschaftsteuer sparen – wenn man den Prozess richtig strukturiert. Wir begleiten Sie diskret, koordinieren mit Miterben und maximieren Ihren Erlös.

Verschonungsabschlag 85-100% Erbengemeinschaft koordiniert 100% vertraulich
Geerbtes Unternehmen verkaufen – das Wichtigste auf einen Blick

Wer ein Unternehmen erbt und verkaufen möchte, steht vor einer doppelten Herausforderung: Erbschaftsteuer optimieren (Verschonungsabschlag § 13a/13b ErbStG bringt 85% oder 100% Steuerfreiheit) und einen marktgerechten Verkaufspreis erzielen. Wichtig: Der Verschonungsabschlag setzt eine 5- oder 7-jährige Behaltensfrist voraus – ein vorzeitiger Verkauf kann die Steuerersparnis rückwirkend zunichte machen. Mit der richtigen Struktur gelingen Steueroptimierung und Verkauf trotzdem zusammen.

1. Ihre Situation – und was jetzt zählt

Eine Erbschaft, die ein Unternehmen umfasst, ist eine emotionale wie wirtschaftliche Ausnahmesituation. Vielleicht haben Sie selbst nie operativ im Betrieb gearbeitet. Vielleicht sind Sie einer von mehreren Erben. Vielleicht steht die Erbschaftsteuer-Festsetzung bereits an. In jedem Fall gilt: Zeit ist Ihr wichtigster Verbündeter – aber auch Ihr größter Druck.

Was viele Erben nicht wissen: Der deutsche Gesetzgeber hat mit dem Verschonungsabschlag (§ 13a/13b ErbStG) ein extrem wirksames Steuerinstrument geschaffen, das bei betrieblichem Vermögen 85% (Regelverschonung) oder sogar 100% (Optionsverschonung) der Erbschaftsteuer eliminieren kann – wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.

⚠️ Häufiger Fehler: Verkauf vor Klärung der Steuer-Situation

Wer ein geerbtes Unternehmen schnell verkauft, ohne die Verschonungsregeln zu prüfen, verschenkt im Worst Case 30-40% des Erbes an das Finanzamt. Ein ungeplanter Verkauf vor Ablauf der Behaltensfrist (5 oder 7 Jahre) kann zudem die bereits gewährte Verschonung rückwirkend zerstören – mit Nachzahlung der gesparten Steuer.

Was Käufer in dieser Situation bewegt

Käufer wissen, dass bei Erbschaftssituationen oft Zeitdruck herrscht und mehrere Erben mitreden. Beides kann Ihre Verhandlungsposition schwächen – wenn Sie es falsch angehen. Mit einem strukturierten Prozess, klarer Erben-Koordination und mehreren Interessenten gleichzeitig schaffen Sie Wettbewerb und erzielen den marktgerechten Preis.

2. Steuerliche Vorteile bei Erbschaft

⚖️ Wichtiger Hinweis: Keine Steuerberatung

Wir sind M&A-Berater, keine Steuerberater. Die folgenden Informationen sind eine allgemeine Übersicht und ersetzen keine individuelle steuerliche Beratung. Für die konkrete Anwendung der Erbschaftsteuer-Vorschriften auf Ihren Fall ziehen Sie bitte einen Steuerberater oder Fachanwalt für Steuerrecht hinzu. Gerne arbeiten wir parallel mit Ihrem Steuerberater zusammen.

Das ist der entscheidende Hebel, den die meisten Erben nicht voll ausnutzen: Bei betrieblichem Vermögen gelten in Deutschland außergewöhnlich günstige steuerliche Sonderregelungen, die das Familienunternehmen schützen sollen.

Regelverschonung nach § 13a ErbStG (85% steuerfrei)

  • 85% des begünstigten Vermögens bleiben steuerfrei
  • Behaltensfrist: 5 Jahre Weiterführung des Betriebs
  • Lohnsumme: Innerhalb von 5 Jahren müssen 400% der Ausgangslohnsumme erreicht werden (gilt erst ab 5 Beschäftigten)
  • Verwaltungsvermögen: Darf maximal 90% des Unternehmenswerts ausmachen

Optionsverschonung nach § 13a Abs. 10 ErbStG (100% steuerfrei)

  • 100% des begünstigten Vermögens bleiben steuerfrei
  • Behaltensfrist: 7 Jahre Weiterführung des Betriebs
  • Lohnsumme: Innerhalb von 7 Jahren 700% der Ausgangslohnsumme
  • Verwaltungsvermögen: Maximal 20% des Unternehmenswerts
  • Antrag muss aktiv gestellt werden – ist unwiderruflich

Großerwerbe ab 26 Mio. €

  • Für Erwerbe ab 26 Mio. € gelten besondere Regeln (Bedürfnisprüfung oder Abschmelzungsmodell)
  • Hier wird die individuelle Vermögenssituation des Erben relevant
  • Detaillierte Beratung zwingend erforderlich

💡 Hinweis zur Behaltensfrist

Wird das Unternehmen vor Ablauf der 5/7-jährigen Behaltensfrist verkauft, entfällt die Verschonung anteilig rückwirkend. Bei einem Verkauf nach 3 von 5 Jahren würde z.B. 2/5 der ursprünglichen Verschonung gestrichen – das kann eine erhebliche Nachzahlung bedeuten. Eine genaue Berechnung ist Pflicht. Mehr dazu in unserem Artikel Steuern beim Unternehmensverkauf.

3. Erbengemeinschaft: Wenn mehrere Erben verkaufen wollen

Bei einer Erbengemeinschaft (§§ 2032 ff. BGB) gehört das Unternehmen mehreren Erben gemeinsam. Für einen Verkauf müssen alle Erben einverstanden sein – oder die Erbengemeinschaft wird vorher auseinandergesetzt. Das macht den Prozess komplexer, aber nicht unmöglich.

Typische Konflikt-Konstellationen

  • Verkaufen vs. Weiterführen: Manche Erben wollen verkaufen, andere weiterführen
  • Verkaufspreis-Erwartung: Unterschiedliche Vorstellungen über Wert und Kaufpreis
  • Käufer-Auswahl: Strategischer Käufer vs. Finanzinvestor vs. familieninterne Übergabe
  • Zeithorizont: Schneller Cash-Out vs. langfristige Werterhaltung

Lösungswege bei uneinigen Erben

  • Strukturierte Erbauseinandersetzung: Klare Aufteilung der Anteile mit Auszahlung
  • Familieninterner Verkauf (MBO): Ein Erbe kauft die Anteile der anderen
  • Externer Verkauf mit Konsenslösung: Mediation zwischen den Erben, dann gemeinsamer Verkauf
  • Teilungsversteigerung (letzter Ausweg): Gerichtliches Verfahren, meist mit deutlichem Wertverlust

⚠️ Mediation vor Eskalation

Konflikte in Erbengemeinschaften eskalieren schnell und kosten Zeit, Geld und Familienfrieden. Eine frühzeitige Moderation durch einen neutralen Außenstehenden kann viel Schaden verhindern. In komplexeren Fällen arbeiten wir mit Fachanwälten für Erbrecht und Mediatoren zusammen.

4. Ablauf: So strukturieren Sie den Verkauf nach Erbschaft

1

Bestandsaufnahme und Steuer-Strategie (1-3 Monate)

Klärung der Erbsituation, Festlegung der Verschonungsstrategie mit Steuerberater, Bewertung des Unternehmens für Erbschaftsteuer und Verkauf. Bei mehreren Erben: Einigung über das gemeinsame Vorgehen.

2

Vorbereitung und Bewertung (1-2 Monate)

Professionelle Unternehmensbewertung, Aufbereitung der Verkaufsunterlagen, Vorbereitung der Datenraum-Struktur. Optimierung erkennbarer Schwachstellen, soweit zeitlich möglich.

3

Vertrauliche Käuferansprache (2-4 Monate)

Anonyme Ansprache mehrerer qualifizierter Käufer (Strategen, Finanzinvestoren, MBI-Kandidaten). Bei Bedarf koordiniert mit allen Erben. Letter of Intent (LOI) von 2-3 ernsthaften Interessenten.

4

Due Diligence, Verhandlung, Closing (3-5 Monate)

Strukturierte Due Diligence, Verhandlung des Kaufvertrags inkl. ggf. Earn-Out- und Verkäuferdarlehen-Komponenten, notarielle Beurkundung. Erbschaftsteuer-relevante Klauseln im Vertrag.

📊 Statistik-Quelle: IfM Bonn – Statistiken zur Unternehmensnachfolge · Branchenwerte: DUB KMU-Multiples

📞 Lohnt sich ein Erstgespräch für Sie?

Wenn mindestens 2 dieser Punkte zutreffen, ja:

  • Sie haben ein Unternehmen geerbt und denken über Verkauf nach
  • Sie wollen die Erbschaftsteuer-Verschonung optimal nutzen
  • Sie sind Teil einer Erbengemeinschaft und brauchen Koordination
  • Sie wollen wissen, was Ihr geerbtes Unternehmen wirklich wert ist

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5. Was Sie jetzt tun sollten

Ihre Checkliste für die nächsten 4 Wochen

  • Sprechen Sie mit einem auf Unternehmensverkäufe spezialisierten Berater – je früher desto besser
  • Klären Sie mit Steuerberater die Verschonungsstrategie (Regel- oder Optionsverschonung)
  • Verschaffen Sie sich Klarheit über die Erbsituation (Erbschein, Testament, Mit-Erben)
  • Sammeln Sie die wichtigsten Unternehmensunterlagen (Jahresabschlüsse, Verträge, Mitarbeiter)
  • Falls Erbengemeinschaft: Suchen Sie das Gespräch mit allen Erben über das gemeinsame Ziel
  • Prüfen Sie laufende Verträge und Schlüsselpersonen-Risiken
  • Klären Sie Ihre eigenen Ziele: Maximaler Preis? Schneller Abschluss? Mitarbeiter-Schutz?

Wie bereit ist das geerbte Unternehmen für den Verkauf?

Unser kostenloser Exit-Readiness Check zeigt Ihnen in 3 Minuten, wo Sie stehen und was Sie vor einem Verkauf optimieren sollten – auch bei Erbschaftssituationen.

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Bei einem geerbten Unternehmen treffen M&A-Prozess und Erbschaftsteuer-Optimierung aufeinander – beides muss zusammenpassen. Wir bringen die M&A-Erfahrung in den Verkaufsprozess ein, koordinieren mit Miterben und arbeiten parallel mit Ihrem Steuerberater. Für eine erste Einschätzung Ihrer Situation reicht ein Erstgespräch.

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Ihr Ansprechpartner: Severin Borch, Exit Coach Consulting

Häufige Fragen: Geerbtes Unternehmen verkaufen

Kann ich ein geerbtes Unternehmen sofort verkaufen?

Grundsätzlich ja – aber Vorsicht: Bei einem Verkauf vor Ablauf der 5- oder 7-jährigen Behaltensfrist nach § 13a ErbStG entfällt die Verschonung anteilig rückwirkend. Das kann zu erheblichen Erbschaftsteuer-Nachzahlungen führen. Wir empfehlen, die Steuerstrategie vor dem Verkauf mit einem Steuerberater zu klären und ggf. Übergangslösungen (z.B. Verpachtung) zu prüfen.

Wie hoch ist die Erbschaftsteuer bei einem geerbten Unternehmen?

Ohne Verschonungsabschlag könnte die Erbschaftsteuer 15-50% betragen (je nach Steuerklasse und Höhe). Mit dem Verschonungsabschlag nach § 13a ErbStG sind 85% (Regelverschonung) oder 100% (Optionsverschonung) des begünstigten Vermögens steuerfrei. Voraussetzungen: Behaltensfrist 5/7 Jahre, Lohnsummenregelung und maximales Verwaltungsvermögen.

Was passiert, wenn mehrere Erben unterschiedlicher Meinung sind?

In einer Erbengemeinschaft (§§ 2032 ff. BGB) müssen alle Erben dem Verkauf zustimmen. Bei Uneinigkeit gibt es mehrere Wege: Erbauseinandersetzung mit Auszahlung einzelner Erben, familieninterner Verkauf (MBO durch einen Erben), externe Mediation oder im Notfall Teilungsversteigerung. Ein erfahrener M&A-Berater kann zwischen den Erben moderieren.

Wie lange dauert ein Verkauf nach Erbschaft?

Üblich sind 8-15 Monate vom Beratungsbeginn bis zum Closing. Bei Erbschaftssituationen kommt typischerweise eine Vorlaufzeit von 1-3 Monaten für die Steuerstrategie und ggf. Erben-Koordination hinzu. Wer die Verschonungsfrist einhalten möchte (5 oder 7 Jahre), plant entsprechend langfristig.

Was ist der Unterschied zwischen Regel- und Optionsverschonung?

Regelverschonung (§ 13a ErbStG): 85% steuerfrei, 5 Jahre Behaltensfrist, 400% Lohnsumme über 5 Jahre, max. 90% Verwaltungsvermögen. Optionsverschonung (§ 13a Abs. 10 ErbStG): 100% steuerfrei, 7 Jahre Behaltensfrist, 700% Lohnsumme über 7 Jahre, max. 20% Verwaltungsvermögen. Die Optionsverschonung muss aktiv beantragt werden und ist unwiderruflich.

Wie wird ein geerbtes Unternehmen bewertet?

Für die Erbschaftsteuer wird das Unternehmen nach dem vereinfachten Ertragswertverfahren (§§ 199 ff. BewG) bewertet. Für den Verkauf gelten Marktpreise, die meist über dem steuerlichen Wert liegen – typisch 4-7x EBIT bei Mittelständlern. Nutzen Sie unseren Bewertungsrechner für eine erste Marktwert-Indikation.

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