Familienunternehmen verkaufen – Nachfolge mit Augenmaß
Ein Familienunternehmen ist mehr als eine Transaktion. Der Verkauf berührt Werte, Beziehungen und Generationen. Wir begleiten Sie strukturiert – von der MBO-Prüfung über die familieninterne Nachfolge bis zum externen Verkauf.

Beim Verkauf eines Familienunternehmens gibt es drei Wege: familieninterne Nachfolge (mit § 13a ErbStG-Verschonungsabschlag 85-100%), MBO (Übernahme durch Mitarbeiter) oder externer Verkauf (an MBI, Stratege, Family Office, Finanzinvestor). Familieninterne Übergaben oft mit Bewertungsabschlag (Solidarität), externer Verkauf erzielt typisch 3-6x EBIT bei KMU. Familiendynamik klären ist wichtiger als jede Bewertungsfrage – ungeklärte Familienkonflikte sind der häufigste Dealkiller. Eine Familienverfassung erhöht den Verkaufswert typisch um 10-20%.
1. Familienunternehmen verkaufen: Was ist anders?
Der Verkauf eines Familienunternehmens unterscheidet sich in mehreren Punkten vom Verkauf eines normalen Mittelstandsunternehmens. Familiäre Stakeholder, emotionale Bindung an das Lebenswerk und steuerliche Sonderwege (Schenkung, Verschonungsabschlag) machen den Prozess komplex. Wer diese Besonderheiten kennt, navigiert die Transaktion deutlich erfolgreicher.
Die wichtigsten Spezifika
- Multiple Stakeholder mit Veto-Macht: Geschwister, Ehepartner, Kinder – oft mit unterschiedlichen Interessen. Eine Familienkonferenz vor Verkaufsstart ist Pflicht.
- Emotionale Bindung an das Lebenswerk: Der Verkauf ist nicht nur finanziell, sondern identitätsstiftend. Hier braucht es einen Berater, der mit beiden Ebenen umgehen kann.
- Sonderregelungen im Gesellschaftsvertrag: Vorkaufsrechte für Familienmitglieder, Mitspracherechte, Sperrminoritäten – häufig komplexer als bei normalen GmbHs.
- Steuerliche Sonderwege: Schenkung mit Verschonungsabschlag (§ 13a ErbStG) statt Verkauf, gemischte Übertragungsmodelle, Stiftungslösungen.
- Wahl zwischen drei Verkaufswegen: Familieninterne Nachfolge, MBO oder externer Verkauf – jede mit eigenen Vor- und Nachteilen.
💡 Häufiger Konflikt: "Aktive" vs. "passive" Gesellschafter
In vielen Familienunternehmen gibt es eine Gruppe, die operativ arbeitet, und eine Gruppe, die nur Anteile hält. Beim Verkauf haben beide unterschiedliche Interessen: Operative wollen Kontinuität und Arbeitsplatzgarantien, passive Gesellschafter maximalen Erlös. Diese Konflikte müssen vor der Käuferansprache gelöst werden.
2. Die drei Verkaufswege im Vergleich
Bei Familienunternehmen stehen grundsätzlich drei Verkaufswege offen. Welcher passt, hängt von Familiendynamik, Nachfolgeoptionen, finanziellen Bedürfnissen und der gewünschten Übergangsphase ab.
Familieninterne Nachfolge
Übertragung an Kinder, Geschwister oder andere Familienmitglieder – meist via Schenkung oder gemischtem Modell.
✓ Vorteile
- § 13a ErbStG-Verschonung möglich (85-100% Steuerersparnis)
- Kontinuität von Werten und Strukturen
- Mitarbeiter bleiben in vertrauten Händen
- Übergang über mehrere Jahre planbar
– Nachteile
- Oft mit Bewertungsabschlag (Familien-Solidarität)
- Behaltensfristen 5-7 Jahre nach Schenkung
- Nachfolger nicht immer qualifiziert oder willig
- Familienkonflikte können den Prozess kippen
Externer Verkauf
An strategische Käufer, MBI-Kandidaten, Family Offices oder Finanzinvestoren – marktgerechter Preis.
✓ Vorteile
- Höchster Verkaufspreis (typisch 4-7x EBIT bei KMU)
- Teileinkünfteverfahren bei GmbH-Anteilen (60% steuerpflichtig)
- Keine Behaltensfristen
- Familie kann sich vollständig zurückziehen
– Nachteile
- Identität des Unternehmens kann sich ändern
- Werte und Kultur nicht garantiert
- Umfangreiche Garantien im SPA
- Mitarbeiter-Wechsel möglich
Die dritte Option: MBO (Management-Buy-Out)
Wenn Familienmitglieder nicht übernehmen wollen, aber Strukturen und Mitarbeiter erhalten bleiben sollen, ist ein MBO eine sehr gute Brücke: Leitende Angestellte (oft langjährige Geschäftsführer) übernehmen das Unternehmen. Multiple typisch 3-5x EBIT (10-25% unter externem Verkauf), dafür weicher Übergang. Finanzierung meist über Bankenkonsortium kombiniert mit Verkäuferdarlehen.
💡 Praxis-Tipp: Parallel-Strategie
Viele Familien starten mit der internen Klärung (Wer von uns will überhaupt?) und sondieren parallel den externen Markt. Diese Doppel-Strategie erhöht die Verhandlungsmacht erheblich – sowohl gegenüber Familienmitgliedern als auch gegenüber externen Käufern.
3. Bewertung: Was ist mein Familienunternehmen wert?
Familienunternehmen werden in der Praxis primär nach dem Multiplikatorverfahren bewertet. Bei KMU-Familienunternehmen liegen typische Multiples zwischen 3-6x EBIT, abhängig von Branche, Größe und Eigentümerstruktur.
Typische EBIT-Multiples nach KMU-Größe
| Unternehmens-Größe | EBIT-Multiple | Typischer Käufer |
|---|---|---|
| Kleine Familienunternehmen (EBIT < 300k) | 3,0x – 4,5x | Familienintern, MBO, kleinere Strategen |
| Mittelgroße (EBIT 300k-1 Mio.) | 4,0x – 5,5x | MBI, Strategen, Family Offices |
| Größere KMU (EBIT 1-5 Mio.) | 5,0x – 7,0x | Strategen, Private Equity, Family Offices |
| Premium (Hidden Champions, Spezialitäten) | 6,0x – 10,0x+ | Internationale Strategen, große PE |
📊 Multiplikator-Quelle: DUB KMU-Multiples · Detaillierte Branchen-Übersicht: EBITDA-Multiples nach 16 Branchen
Familienverfassung: Erhöht den Wert um 10-20%
Eine Familienverfassung ist ein freiwilliges Dokument, das die Spielregeln innerhalb der Eigentümerfamilie definiert. Sie regelt typischerweise:
- Eigentümerstruktur: Wer darf Anteile halten? Können Schwiegerkinder einsteigen?
- Mitarbeit im Unternehmen: Welche Qualifikationen müssen Familienmitglieder erfüllen?
- Konfliktlösung: Mediations- oder Schiedsverfahren bei Familienstreit
- Ausstiegsregeln: Bewertung bei familieninternem Anteilsverkauf
- Vermögensschutz: Regelungen bei Scheidung, Insolvenz, Erbfall
💡 Warum Käufer eine Familienverfassung schätzen
Strategische Käufer und Finanzinvestoren prüfen die Familienstruktur akribisch in der Due Diligence. Eine vorhandene Familienverfassung signalisiert: Konflikte sind geregelt, das Unternehmen ist verkaufsfähig. Praxiswert: Verkäufer mit Familienverfassung erzielen typisch 10-20% höhere Multiples als Familienunternehmen ohne klare Strukturen.
4. Steuern beim Verkauf von Familienunternehmen
⚖️ Wichtiger Hinweis: Keine Steuerberatung
Wir sind M&A-Berater, keine Steuerberater. Die folgenden Informationen sind eine allgemeine Übersicht und ersetzen keine individuelle steuerliche Beratung. Für die konkrete Anwendung auf Ihren Fall ziehen Sie bitte einen Steuerberater oder Fachanwalt für Steuerrecht hinzu.
Die steuerliche Behandlung hängt davon ab, ob Sie schenken (familieninterne Übergabe) oder verkaufen (intern oder extern). Hier die wichtigsten familienunternehmens-spezifischen Mechaniken – für die volle Tiefe siehe unseren Spezialratgeber Steuern beim Unternehmensverkauf.
Schenkung mit Verschonungsabschlag (§ 13a ErbStG)
Bei Übertragung an Familienmitglieder kann der Verschonungsabschlag nach § 13a ErbStG das übertragene Vermögen zu 85% oder 100% steuerfrei stellen:
- Regelverschonung 85%: Behaltensfrist 5 Jahre, Lohnsumme min. 400% der Ausgangslohnsumme
- Optionsverschonung 100%: Behaltensfrist 7 Jahre, Lohnsumme min. 700% der Ausgangslohnsumme, Verwaltungsvermögen max. 20%
Die Behaltensfrist ist entscheidend: Wird das Unternehmen vor Ablauf der Frist verkauft, fällt die Steuerbefreiung rückwirkend weg. Wer absehbar verkaufen will, sollte die Schenkungsstrategie genau prüfen. Mehr dazu: Geerbtes Unternehmen verkaufen.
Externer Verkauf: Teileinkünfteverfahren oder § 8b KStG
Bei externem Verkauf einer GmbH-Beteiligung ab 1% greift das Teileinkünfteverfahren (§ 17 EStG): 60% des Veräußerungsgewinns sind steuerpflichtig. Bei Holding-Struktur sind sogar bis zu 95% steuerfrei (§ 8b KStG). Bei Verkäufern ab 55 Jahren kommen Altersfreibetrag (45.000 €) und halber Steuersatz (§ 34 Abs. 3 EStG) hinzu. Detaillierte Beispielrechnungen: Steuern beim Unternehmensverkauf.
5. Käufer für Familienunternehmen
Verschiedene Käufergruppen haben unterschiedliche Interessen an Familienunternehmen:
- Familienmitglieder: Kontinuität und § 13a ErbStG-Vorteile, oft mit Bewertungsabschlag
- MBO-Kandidat (Mitarbeiter): Bekannter Übernehmer, weiche Übergabe, Multiple 3-5x EBIT
- MBI-Kandidat (externer Manager): Frische Energie, Werteorientierung, Multiple 4-6x EBIT
- Strategischer Käufer: Höchster Preis (Synergien), Multiple 5-8x EBIT
- Family Office: Langfristige Perspektive, Werteorientierung, Multiple 4-6x EBIT
- Finanzinvestor (PE): Schnelle Transaktion, hohe Professionalität, Multiple 5-8x EBIT
💡 BuySellGrow: Käufer für Familienunternehmen
Über unsere Schwestermarke BuySellGrow haben wir Zugang zu einer Community von MBI-Kandidaten und Family Offices, die gezielt nach Familienunternehmen suchen. Diese Käufergruppen schätzen oft die gewachsenen Strukturen mehr als reine Finanzinvestoren.
6. Ablauf: Familienunternehmen strukturiert verkaufen
Familienkonferenz & Erwartungsklärung (1-3 Monate)
Wer will was? Welche Werte sollen erhalten bleiben? Schriftliche Dokumentation der Erwartungen aller Stakeholder ist Pflicht.
Verkaufsweg-Entscheidung (1 Monat)
Familieninterne Nachfolge, MBO oder externer Verkauf? Steuerberater und M&A-Berater gemeinsam einbinden.
Vorbereitung & Bewertung (2-4 Monate)
Strukturelle Bereinigung, Familienverfassung dokumentieren, Bewertung erstellen, Verkaufs- oder Übergabestrategie festlegen.
Käufersuche / Nachfolger-Qualifizierung (2-4 Monate)
Bei externem Verkauf: diskrete Käufersuche. Bei MBO/Familie: Fähigkeiten- und Finanzierungsprüfung.
Verhandlung, LOI & Due Diligence (3-5 Monate)
Bei externem Verkauf: Letter of Intent, anschließend intensive Due Diligence. Bei Familienunternehmen besonders Gesellschaftsvertrag, Vorkaufsrechte und Stakeholder-Strukturen.
Closing & Übergabe (1-3 Monate)
Kaufvertrag notariell beurkundet (bei GmbH/GmbH & Co. KG), Kaufpreis fließt, Übergangsphase startet.
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Wenn mindestens 2 dieser Punkte zutreffen, ja:
- Sie denken über den Verkauf oder die Nachfolge Ihres Familienunternehmens in den nächsten 1-5 Jahren nach
- Ihr Unternehmen macht mindestens 1 Mio. EUR Umsatz oder 300k EBIT
- Sie wollen familieninterne und externe Wege parallel prüfen
- Sie wollen Verschonungsabschlag (§ 13a ErbStG) gegen Verkauf abwägen
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CEPA-zertifiziert · 10+ Jahre Mittelstand-M&A

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7. Häufige Fehler beim Verkauf von Familienunternehmen
- Familiendynamik unterschätzen: Ungeklärte Konflikte zwischen Geschwistern oder Generationen sind der häufigste Dealkiller – nicht der Kaufpreis.
- Zu spät über Nachfolge sprechen: Familiengespräche sollten 5-10 Jahre vor dem geplanten Verkauf beginnen, nicht 1 Jahr vorher.
- Emotionalen Wert mit Marktwert verwechseln: 30 Jahre Aufbau-Arbeit haben einen emotionalen, aber keinen finanziellen Aufschlag.
- Schenkung ohne Exit-Strategie: Vorzeitige Schenkung mit Verschonungsabschlag bei späterem Verkaufswunsch führt zur Steuer-Rückforderung.
- Nur eine Verkaufsoption prüfen: Wer nicht parallel familieninterne und externe Wege prüft, verliert Verhandlungsmacht.
- Übergangsphase nicht planen: "Was mache ich nach dem Verkauf?" – diese Frage entscheidet oft, ob ein Deal zustande kommt.
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Weiterführende Informationen
- Geerbtes Unternehmen verkaufen: Verschonungsabschlag 85-100%
- Verkauf im Rentenalter: Altersfreibetrag & halber Steuersatz
- GmbH verkaufen: Share Deal, Steuern & EBIT-Multiples
- Steuern beim Unternehmensverkauf: Vollständige Übersicht
- Unternehmensbewertung: Methoden & Faktoren
- Pillar: Unternehmen verkaufen – Der komplette Leitfaden
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Ihr Ansprechpartner: Severin Borch, Exit Coach Consulting
Häufige Fragen zu Familienunternehmen verkaufen
Vererben oder Schenken ist steuerlich oft günstiger (Verschonungsabschlag 85-100% nach § 13a ErbStG), bringt aber Behaltensfristen von 5-7 Jahren mit sich. Verkauf bringt Liquidität und keine Folgepflichten, kostet aber Steuer. Die richtige Wahl hängt von Ihrer finanziellen Situation, der Eignung der Nachfolger und Ihrer Lebensplanung ab. Detaillierte Steuer-Beispiele: Steuern beim Unternehmensverkauf.
Der Verschonungsabschlag nach § 13a ErbStG ermöglicht bei Schenkung oder Vererbung von Betriebsvermögen eine Steuerbefreiung von 85% (Regelverschonung, 5 Jahre Behaltensfrist) oder 100% (Optionsverschonung, 7 Jahre Behaltensfrist). Voraussetzungen sind u.a. dass das Unternehmen weitergeführt wird, eine bestimmte Lohnsumme erhalten bleibt und das Verwaltungsvermögen begrenzt ist. Bei vorzeitigem Verkauf entfällt der Abschlag rückwirkend anteilig.
Ein MBO (Management-Buy-Out) ist sinnvoll, wenn die Familie nicht übernehmen will oder kann, aber die Unternehmensstrukturen und Mitarbeiter erhalten bleiben sollen. Der Verkaufspreis liegt typisch 10-25% unter externem Verkauf, dafür ist die Übergangsphase weicher und Werte werden bewahrt. Schlüsselfaktor ist die Finanzierung – meist über Bankenkonsortium, Verkäuferdarlehen oder Earn-Out-Modelle.
Bei KMU-Familienunternehmen gelten typisch Multiples von 3-6x EBIT, je nach Branche, Größe und Wachstum. Bei externem Verkauf an Strategen oder Finanzinvestoren können auch 5-8x EBIT erreicht werden. Eine erste Indikation liefert unser Bewertungsrechner: Unternehmenswert berechnen. Für eine fundierte Bewertung empfehlen wir den Exit-Workshop.
Eine Familienverfassung ist ein freiwilliges Regelwerk, das die Spielregeln innerhalb der Eigentümerfamilie definiert: Wer darf Anteile halten, wer darf operativ mitarbeiten, wie werden Konflikte gelöst, wie laufen Ausstiege ab. Sie ist juristisch nicht bindend, aber praktisch wertvoll – Käufer schätzen klare Strukturen und zahlen typisch 10-20% höhere Multiples.
Familienmitglieder (interne Nachfolge), MBO-Kandidaten (Mitarbeiter), MBI-Kandidaten (externe Manager), strategische Käufer (Wettbewerber, Lieferanten), Family Offices und Finanzinvestoren. MBI-Kandidaten und Family Offices sind oft besonders gut geeignet, weil sie Werte und Strukturen bewahren wollen – im Gegensatz zu manchen Finanzinvestoren mit kurzfristigem Renditefokus.
Idealerweise 5-10 Jahre vor dem geplanten Übergang. Familieninterne Gespräche brauchen Zeit, Behaltensfristen bei Schenkung dauern 5-7 Jahre, und steuerliche Strukturierung wie Holding-Aufbau muss rechtzeitig erfolgen, um nicht als Gestaltungsmissbrauch (§ 42 AO) eingestuft zu werden. Wer erst mit 60 anfängt, hat oft zu wenig Optionen.
Bei einem Share Deal (Anteilsübertragung) bleiben alle Arbeitsverträge bestehen, da der Arbeitgeber rechtlich identisch bleibt. Bei einem Asset Deal greift § 613a BGB (Betriebsübergang): Arbeitsverträge gehen automatisch auf den Käufer über, Kündigungen wegen des Übergangs sind unzulässig. Garantien zu Arbeitsplatzerhalt können vertraglich vereinbart werden – sind aber bei externen Käufern nicht selbstverständlich.
Diese Seite wird quartalsweise auf Aktualität von EBIT-Multiples, steuerlichen Regelungen (§ 13a ErbStG, § 17 EStG) und Bewertungsstandards überprüft.